Leben in Rammingen
Hier finden Sie eine Übersicht über die öffentlichen Einrichtungen in Rammingen.
Schule
Die Verbandsgrundschule Heusteige ist eine kleine Grundschule mit ca. 85 Schülerinnen und Schülern. Schulträger ist der Zweckverband Heusteige. Das Besondere an dieser Schule ist, dass sie an zwei Orten beheimatet ist. Ein Gebäude befindet sich in Rammingen, das andere in Asselfingen. Beide Standorte sind ungefähr gleich groß, sodass wir hier nicht von einer Haupt- und einer Außenstelle sprechen, sondern von zwei Schulstandorten.
Verbandsgrundschule Heusteige
Bahnhofstraße 32
89192 Rammingen
Rektorat: Frau Merk
Sekretariat: Frau Gröner
Tel. 07345 – 919766
Fax 07345 – 919726
poststelle@vgs-heusteige.schule.bwl.de
Kinderhaus Rammingen
Das Kinderhaus Rammingen ist eine dreigruppige Einrichtung in kommunaler Trägerschaft. In einer interkommunalen Krippengruppe sowie zwei Kindergartengruppen werden bis zu 58 Kinder betreut.
Kinderhaus Rammingen
Rathausgasse 15
89192 Rammingen
Tel. 07345 – 4296
kinderhaus-rammingen@enmail.de
Naturkindergarten Rammingen
Der Naturkindergarten der Gemeinde Rammingen ist ein ganz normaler Kindergarten, in dem die Kinder spielen, lernen, basteln, toben und singen. Der Unterschied zum Regelkindergarten besteht darin, dass der Kindergartentag im Naturkindergarten draußen in der Natur stattfindet. Das bewirkt, dass sich Kinder in der Natur besser bewegen, spielen und lernen können und zudem bereits in jungen Jahren ein Bewusstsein für ökologische Zusammenhänge entwickeln.
Naturkindergarten Rammingen
Adelbertusstraße 3
89192 Rammingen
Tel. 0176/64888518
info@naturkindergarten-rammingen.de
Kirche
Katholische Kirchengemeinde St. Georg Rammingen
Im Gegensatz zu den überwiegend evangelisch geprägten Nachbarorten ist Rammingen stärker katholisch orientiert. Nach dem Abbruch des mittelalterlichen Kirchenschiffs 1895 begann der Neubau einer neugotischen dreischiffigen Säulenbasilika, deren Patron St. Georg ist.
Kath. Pfarramt St. Georg
Rathausgasse 17
89192 Rammingen
Tel. 07345 – 5387
StGeorg.Rammingen@drs.de
Evangelische Kirchengemeinde Asselfingen
Die evangelischen Bürgerinnen und Bürger gehören zur Kirchengemeinde Asselfingen.
Pfarrbüro Asselfingen
89176 Asselfingen
Lindenstr. 9
Tel. 07345 – 68 83
Pfarramt.Asselfingen@elkw.de
Ökumene
Zu gemeinsamen ökumenischen Gottesdiensten wird am Neujahrstag und am Pfingstmontag abwechselnd nach Rammingen und Asselfingen eingeladen. Seit einigen Jahren findet ein ökumenischer Zelt-Gottesdienst am Frühlingsfest in Rammingen statt. In der Sommerzeit gibt es einen gemeinsamen Gottesdienst in Lindenau. Reihum in Rammingen, Asselfingen und Öllingen findet an jedem ersten Freitag im März der Weltgebetstag der Frauen statt.
Bauen und Wohnen
Rammingen ist eine attraktive Wohngemeinde mit guter Verkehrsanbindung und Infrastruktur. Der Gemeinderat der Gemeinde Rammingen hat am 17.11.2023 die Eröffnung des Vergabeverfahrens für fünf Wohnbaugrundstücke beschlossen. Entsprechend den Bauplatzvergabekriterien der Gemeinde Rammingen werden folgende Bauplätze zur Vergabe ausgeschrieben:
- Drei Bauplätze für die Bebauung mit Einfamilienhäusern.
- Die Grundstücke 214/11 und 214/12 zur Bebauung mit Doppelhaushälften.
Bewerbungsverfahren: Das Bewerbungsverfahren richtet sich nach der Bauplatzvergaberichtlinien der Gemeinde Rammingen.
Bewerbungsfrist: Bewerbungen sind ab 01.12.2023 bis einschließlich 31.01.2024 möglich. Bewerbungen einschließlich sämtlicher Anlagen und Nachweise sind innerhalb der Bewerbungsfrist schriftlich oder elektronisch bei der Gemeindeverwaltung unter Verwendung der vorgegebenen Bewerbungsformulare einzureichen.
Konditionen: Der Kaufpreis beträgt 160€/m² zzgl. Hausanschlusskosten. Es gelten die bei einem Verkauf der Gemeinde Rammingen üblichen Konditionen, die sich aus dem Musterkaufvertrag ergeben.
Folgende Unterlagen sind ab Freitag, 01.12.2023 über nachfolgende Links und während den üblichen Dienststunden bei der Gemeindeverwaltung, Rathausgasse 7; 89192 Rammingen erhältlich:
Alle aktuellen Bebauungspläne, Bodenrichtwerte sowie viele weitere nützliche Informationen sind im Geografischen Informationssystem (GIS) für Bürgerinnen und Bürger unter folgendem Link abrufbar:
Abfallbeseitigung
Ordnungswidrigkeiten
Wer Müll nicht ordnungsgemäß entsorgt und bei einer unzulässigen „Entsorgung“ ertappt wird, muss mit einem Ordnungswidrigkeitsverfahren rechnen. Gemäß § 61 Abs. 3 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes können solche Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis zu 50.000 € geahndet werden.