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Die Gemeinde Rammingen bietet mit Hilfe des Landesportals service-bw den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, Anträge sicher verschlüsselt online einzureichen. Eine Voraussetzung hierfür ist die Nutzung eines kostenlosen service-bw Kontos.

Weitere Infos und alle Dienstleistungen finden Sie hier: Rathaus – Gemeinde Rammingen (rammingen-bw.de)

In der Gemeinderatssitzung am 23.09.2022 wurde das Gemeindeentwicklungskonzept (GEK) verabschiedet. Über ein Jahr lang wurden insgesamt 8 Handlungsfelder ausgearbeitet 🍾🥂
➡️ Demografie👵👴
➡️ Landschaft, Ökologie, Klima ☀️🏞
➡️ Siedlungsentwicklung, Wohnen 🏙
➡️ Städtebauliche Gestalt, Identität 🏚🏠
➡️ Soziale Infrastruktur, Gesundheit👩‍⚕️🏥
➡️ Gewerbe, Landwirtschaft. 🚜🏭
➡️ Mobilität, Digitalisierung 🚉📲
➡️ Naherholung, Tourismus, Kultur
Das GEK beinhaltet Grundsätze und strategischen Ziele und Projekte, sowie das städtebauliche Leitbild. Einen Schwerpunkt bei der weiteren städtebaulichen Entwicklung bildet in Rammingen der Ortskern.
🧭
Das GEK soll nun als Planungsinstrument und langfristige Orientierungshilfe dienen.
🏁
Ziel soll es insbesondere sein, die in einem ganzheitlichen Ansatz erkannten Erfordernisse und Prioritäten für das zukünftige Handeln festzulegen und damit eine nachhaltige Entwicklung Rammingens zu fördern.
💶💶
Zugleich soll es Grundlage für die Vorbereitung und Umsetzung für die Teilnahme an Förderprogrammen von Bund und Land sein.
Anbei der Link zum Bericht:

Wer den Online-Ausweis nutzen möchte, ihn aber erst noch aktivieren muss, kann das online auf der Internetseite www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de. erledigen. Der Code für die Aktivierung und die neue PIN für den Online-Ausweis kommen per Post nach Hause. Servicetipp: Besonders einfach und schnell nutzen Sie den Online-Dienst mit Ihrem Smartphone.

Die aktuelle Broschüre „Ihr Personalausweis – digital, einfach und sicher“ für Bürgerinnen und Bürger können Sie unter folgendem Link aufrufen.

Öffentliche Bekanntmachungen

Bekanntmachung über die öffentliche Auflegung der Vorschlagsliste für Schöffen und Schöffen die Geschäftsjahre 2024 bis 2028

Die Vorschlagsliste der Gemeinde Rammingen zur Wahl der Schöffeninnen und Schöffen für die Amtszeit 2024 bis 2028 in den Schöffengerichten des Amtsgerichtes Ulm und den Strafkammern des Landgerichts Ulm wurde vom Gemeinderat in seiner Sitzung vom 23. Mai 2023 beschlossen. Die Liste liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 12. Juni bis einschließlich 19. Juni 2023 während der allgemeinen Dienstzeiten, öffentlich zu jedermanns Einsicht im Rathaus Rammingen, Rathausgasse 7, aus.

Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auslegung schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Bürgermeisteramt Rammingen mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in der Vorschlagsliste Personen aufgenommen werden, die nach § 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden dürften oder sollten.

Rammingen, 7.6.2023

Christian Weber, Bürgermeister

Anhang §§32 bis 34 GVG:

32 GVG (Unfähigkeit zum Schöffenamt)

unfähig zu dem Amt eines Schöffen sind:

  1. Personen, die infolge eines Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sind;
  2. Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann.

33 GVG (nicht zum Schöffenamt zu berufende Personen)

Zu dem Amt eines Schöffen sollen nicht berufen werden:

  1. Personen, die bei Beginn der Amtsperiode das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben würden;
  2. Personen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum Beginn der Amtsperiode vollenden würden;
  3. Personen, die zurzeit der Aufstellung der Vorschlagsliste nicht in der Gemeinde wohnen;
  4. Personen, die aus gesundheitlichen Gründen für das Amt nicht geeignet sind;
  5. Personen, die mangels ausreichender Beherrschung der deutschen Sprache für das Amt nicht geeignet sind;
  6. Personen, die in Vermögensverfall geraten sind.

34 GVG (weitere nicht zu berufende Personen)

Zu dem Amt eines Schöffen sollen ferner nicht berufen werden:

  1. der Bundespräsident;
  2. die Mitglieder der Bundesregierung oder einer Landesregierung;
  3. Beamte, die jederzeit einstweilig in den Warte- oder Ruhestand versetzt werden können
  4. Richter und Beamte der Staatsanwaltschaft, Notare und Rechtsanwälte;
  5. gerichtliche Vollstreckungsbeamte, Polizeivollzugsbeamte, Bedienstete des Strafvollzugs sowie hauptamtliche Bewährung- und Gerichtshelfer;
  6. Religionsdiener und Mitglieder solcher religiöser Vereinigungen, die satzungsgemäß zum gemeinsamen Leben verpflichtet
  7. Die Landesgesetze können außer den vorbezeichneten Beamten höhere Verwaltungsbeamte bezeichnen, die zu dem Amt eines Schöffen nicht berufen werden sollen.

Bekanntmachung 

Beginn der Voruntersuchung für Sanierungsgebiet „Ortskern“

  1. Allgemeine Informationen

Nach der Erstellung des Gemeindeentwicklungskonzepts | Rammingen 2035 und des gebietsbezogenen integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts „Ortskern“ hat die Gemeinde Rammingen im Herbst 2022 einen Förderantrag für die Aufnahme in ein Programm der städtebaulichen Erneuerung für die das Antragsgebiet „Ortskern“ gestellt, welcher positiv beschieden wurde.

Zur Vorbereitung der Sanierung hat die Gemeinde sogenannte Vorbereitende Untersuchungen (VU) nach § 141 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen, bei denen durch eine vertiefende Bestandsaufnahme und Analysen das Ausmaß des Sanierungsbedarfs bestmöglich ermittelt wird. Daher wird eine Eigentümerbefragung gemäß 138 Abs. 1 BauGB durchgeführt, um die Mitwirkungsbereitschaft und Modernisierungsplanungen abzufragen und die Bürgerschaft frühzeitig in den Prozess zu integrieren.

Aus den Ergebnissen werden anschließend mit einem größtmöglichen Detaillierungsgrad die Kosten für die durchzuführenden Maßnahmen im zukünftigen Sanierungsgebiet bestimmt. Als vorläufige Ziele und Zwecke der Sanierung wurden im Antrag bereits folgende Ziele aufgeführt:

  • Neuordnung und Aufwertung der Gebäudesubstanz zur Schaffung von Wohnraum
  • Auswertung des öffentlichen Raums und Erhalt der Nahversorgung
  • Stärkung öffentlicher Nutzungen und des Zusammenhaltes
  • Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel

Mit der Durchführung der öffentlichen als auch privaten Sanierungsmaßnahmen kann erst nach dem Abschluss der VU und der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern“ durch Satzung begonnen werden.

  1. Öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses über den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Rammingen hat in seiner Sitzung am 23.05.2023 beschlossen, im aus dem abgebildeten Lageplan des Büros Reschl Stadtentwicklung vom August 2022 im Maßstab 1:2.500 ersichtlichen Untersuchungsgebiet „Ortskern“ die Vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 BauGB durchzuführen.

Der räumliche Geltungsbereich wird begrenzt:

  • Im Norden durch die Asselfinger Straße und den Lindenauer Weg
  • Im Osten durch den Amselweg und Brühlweg
  • Im Süden durch den Heusteigweg
  • Im Westen durch die Langenauer Straße, Riegestraße und Kirchgasse

Abbildung 1 Lageplan Untersuchungsgebiet Ortskern, Darstellung: Reschl Stadtentwicklung Stuttgart 2022

Wesentliche Aufgabe der VU ist es die Bestandsaufnahme aus dem erstellten Entwicklungskonzept zu konkretisieren und dabei insbesondere die Gebäude- und Wohnungszustände sowie die Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer zu erheben, um die Durchführung privater und öffentlicher Maßnahmen bestmöglich zu koordinieren.

Mit der Bekanntmachung des Beschlusses über den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen finden die §§ 137, 138 und 139 BauGB über die Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen, die Auskunftspflicht und die Beteiligung und Mitwirkung öffentlicher Aufgabenträger Anwendung. Der Lageplan des Büros Reschl Stadtentwicklung, in dem das von den vorbereitenden Untersuchungen betroffene Gebiet parzellenscharf durch eine Umgrenzungslinie dargestellt ist, wurde zum Bestandteil des Beschlusses erklärt. Der Lageplan liegt ab dem Tag dieser Bekanntmachung im Rathaus Rammingen, Rathausgasse 7, 89192 Rammingen, während der Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Des Weiteren sind die Unterlagen auf der Internetseite der Gemeinde Rammingen, www.rammingen-bw.de eingestellt.

Nach § 138 Abs. 1 BauGB sind die Eigentümer, Mieter, Pächter und sonstige im Besitz oder zur Nutzung eines Grundstückes, Gebäudes oder Gebäudeteils Berechtigte sowie ihre Beauftragten verpflichtet, Auskunft über die Tatsachen zu erteilen, deren Kenntnis zur Beurteilung der Sanierungsbedürftigkeit eines Gebietes oder zur Durchführung der Sanierung erforderlich ist. Eigentümer, die nicht selbst im Gebäude wohnen, werden gebeten, Mieter, Pächter oder sonstige Nutzungsberechtigte auf die Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen hinzuweisen.

  1. Befragung

Die Gemeindeverwaltung bittet alle Eigentümer und sonstige Nutzungsberechtigte sie bei den Vorbereitenden Untersuchungen zu unterstützen und ihnen die erforderlichen Auskünfte durch das Ausfüllen der übersandten Fragebögen zu erteilen. Die Fragebögen werden voraussichtlich vor den Sommerferien versandt, bzw. verteilt. Sollten Sie Fragen haben, so steht Ihnen das Büro Reschl aus Stuttgart als Sanierungsbetreuer, Frau Götz 0711-220041-19 für Rückfragen zur Verfügung.

Rammingen, 07.06.2023

gez. Christian Weber
Bürgermeister

An dieser Stelle werden alle Satzungsänderungen oder neuen Satzungen der Gemeinde Rammingen bekannt gegeben.

  • Zum 01.03.2023 wurde die die Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung geändert. Unter folgendem Link ist die Satzung abrufbar: Bekanntmachungssatzung
  • Eine Auflistung des gesamten Ortsrechtes finden Sie in der Rubrik Bürgerservice.

Die Gemeinde Rammingen hat seit Dezember 2021 ein digitales Ratsinformationssystem im Einsatz. Alle Sitzungstermine, Sitzungseinladungen sowie Unterlagen zu den öffentlichen Gemeinderatsitzungen können unter nachfolgendem Link eingesehen werden:

Ratsinformationssystem Rammingen

Alle aktuellen Bebauungspläne, Bodenrichtwerte sowie viele weitere nützliche Informationen sind im Geografischen Informationssystem (GIS) für Bürgerinnen und Bürger unter folgendem Link abrufbar:

Bürger GIS

Die Gemeinde Rammingen ist ein moderner und familienfreundlicher Arbeitgeber mit aktuell ca. 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir aktuell :

Rammingen hat viel zu bieten

Wanderweg Rammingen

Freizeit & Tourismus

Im nahe gelegenen Lonetal gibt es schöne Rad- und Wanderwege. Zum gemütlichen Einkehren nach Ihrem Ausflug finden Sie zahlreiche Gaststätten.

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Leben

Wir sind eine attraktive Wohngemeinde. Alle Informationen zu öffentlichen Einrichtungen, Schulen und Kindergärten vor Ort finden Sie hier.

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Gewerbegebiet Rammingen

Wirtschaft

Natürlich haben sich auch zahlreiche Unternehmen in Rammingen angesiedelt. Wir sind eine attraktive Gemeinde sowohl zum Arbeiten als auch zum Leben.

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Weltkulturerbe

Wir sind UNESCO-Weltkulturerbe

Vor 40.000 Jahren schufen die Eiszeitkünstler in den Höhlen des Ach- und Lonetals auf der Schwäbischen Alb geheimnisvolle Kunstwerke aus Mammut-Elfenbein. Nirgendwo auf der ganzen Welt wurden bisher ältere Kunstgegenstände und Musikinstrumente gefunden. Besuchen Sie die UNESCO-Welterbestätte „Höhlen und Eiszeitkunst auf der Schwäbischen Alb“ direkt vor unserer Tür!

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Bürgermeisteramt

Rathausgasse 7
89192 Rammingen

Tel: 07345 – 91 250
Fax: 07345 – 91 25 12
E-Mail: info@rammingen-bw.de

Öffnungszeiten – Bürgermeisteramt

Mo – Fr: 08:30 Uhr – 11:30 Uhr
Do zusätzlich: 15:00 Uhr -19:00 Uhr