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auf der Website der Gemeinde Rammingen im Alb-Donau-Kreis

Rammingen von Oben

Neuigkeiten

Unter folgendem Link  können Sie den aktuellen Produktionsstand Ihres beantragen Ausweisdokumentes einsehen. Dafür halten Sie bitte die Seriennummer, die Ihnen bei der Antragsstellung mit einem Schreiben ausgehändigt wurde, bereit.

Link zum ASA-Service

Das wöchentlich erscheinende Mitteilungsblatt der Gemeinden Asselfingen und Rammingen können Sie in Papierform oder auch als E-Paper abonnieren.

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Hier finden Sie die letzten Ausgaben:

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Online Dienstleistungen

Ihr Anliegen bequem online erledigen

Die Gemeinde Rammingen bietet mit Hilfe des Landesportals service-bw den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, Anträge sicher verschlüsselt online einzureichen. Eine Voraussetzung hierfür ist die Nutzung eines kostenlosen service-bw Kontos.

Weitere Infos und alle Dienstleistungen finden Sie hier: Rathaus – Gemeinde Rammingen (rammingen-bw.de)

In der Gemeinderatssitzung am 23.09.2022 wurde das Gemeindeentwicklungskonzept (GEK) verabschiedet. Über ein Jahr lang wurden insgesamt 8 Handlungsfelder ausgearbeitet 🍾🥂
➡️ Demografie👵👴
➡️ Landschaft, Ökologie, Klima ☀️🏞
➡️ Siedlungsentwicklung, Wohnen 🏙
➡️ Städtebauliche Gestalt, Identität 🏚🏠
➡️ Soziale Infrastruktur, Gesundheit👩‍⚕️🏥
➡️ Gewerbe, Landwirtschaft. 🚜🏭
➡️ Mobilität, Digitalisierung 🚉📲
➡️ Naherholung, Tourismus, Kultur
Das GEK beinhaltet Grundsätze und strategischen Ziele und Projekte, sowie das städtebauliche Leitbild. Einen Schwerpunkt bei der weiteren städtebaulichen Entwicklung bildet in Rammingen der Ortskern.
🧭
Das GEK soll nun als Planungsinstrument und langfristige Orientierungshilfe dienen.
🏁
Ziel soll es insbesondere sein, die in einem ganzheitlichen Ansatz erkannten Erfordernisse und Prioritäten für das zukünftige Handeln festzulegen und damit eine nachhaltige Entwicklung Rammingens zu fördern.
💶💶
Zugleich soll es Grundlage für die Vorbereitung und Umsetzung für die Teilnahme an Förderprogrammen von Bund und Land sein.
Anbei der Link zum Bericht:

Wer den Online-Ausweis nutzen möchte, ihn aber erst noch aktivieren muss, kann das online auf der Internetseite www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de. erledigen. Der Code für die Aktivierung und die neue PIN für den Online-Ausweis kommen per Post nach Hause. Servicetipp: Besonders einfach und schnell nutzen Sie den Online-Dienst mit Ihrem Smartphone.

Die aktuelle Broschüre „Ihr Personalausweis – digital, einfach und sicher“ für Bürgerinnen und Bürger können Sie unter folgendem Link aufrufen.

Der Gemeinderat beschloss am 16.05.2024 die  1. Änderung Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiet Rammingen (Bereitgestellt am 06.06.2024)

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Flyer.

Für weitere Fragen wenden Sie sich gerne an die Ansprechpartner zum Thema Sanierungsgebiet „Ortskern“:

Frau Annette Kialunda

Tel.: 0711-220041-19

Mail: annette.kialunda@reschl-stadtentwicklung.de

Herr Emanuel Frank

Tel.: 0711-220041-11

Mail: emanuel.frank@reschl-stadtentwicklung.de

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

am 24. Dezember 2025 wird der Altkleidercontainer in Rammingen abgebaut.

Die Entscheidung zur Entfernung wurde getroffen, da die Entleerung durch die verantwortliche Firma wiederholt unzuverlässig erfolgte. Leider kam es dadurch immer wieder zu Überfüllungen, wodurch Altkleidersäcke neben dem Container abgelegt wurden und eine Verschmutzung des Standortes entstand.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass sie die Möglichkeit haben Ihre Altkleider kostenfrei über das Entsorgungszentrum Langenau zu entsorgen.

Sie finden das Entsorgungszentrum in der Benzstraße 13, 89129 Langenau.

Öffnungszeiten:

Dienstag, Mittwoch, Freitag und Samstag
jeweils von 9:00 bis 17:00 Uhr

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe zur Sauberhaltung unserer Gemeinde.

Unter folgendem Link können Sie den Wahlscheinantrag für die Landtagswahl am 08. März 2026 anfordern.

Wahlscheinantrag hier anfordern.

Öffentliche Bekanntmachungen

BEKANNTMACHUNG
über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen
für die Wahl zum Landtag am 8. März 2026 (bereitgestellt am 29.01.2026)

Die Jagdgenossenschaftsversammlung Rammingen – vertreten durch den Gemeinderat – lädt die Jagdgenossen des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Rammingen, das sind die Grundstückseigentümer von land-, forst- und fischereiwirtschaftlich genutzten Grundstücken, zu einer Jagdgenossenschaftsversammlung ein.

Sie findet am Mittwoch, den 11.02.2026 um 19:30 Uhr, im Sitzungssaal des Rathauses, Rathausgasse 7, 89192 Rammingen statt. Bitte lassen Sie sich ab 19.00 Uhr registrieren, damit Sie an den Abstimmungen teilnehmen können. Die Jagdgenossenschaftsversammlung ist nichtöffentlich.

Tagesordnung:

  1. Begrüßung und Einführung
  2. Feststellung der fristgerechten und satzungsgemäßen Einladung
  3. Feststellung der Anzahl der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen und der durch sie gehaltenen Flächen
  4. Grundsatzentscheidung über die künftige Verwaltung der Jagdgenossenschaft

(Jagdvorstand oder Gemeinderat)

Wenn keine Übertragung auf Gemeinderat:

  1. Wahl eines Sitzungsleiters
  2. Wahl eines Jagdvorstandes mit Beisitzern und Schriftführer.

Wenn Übertragung auf Gemeinderat:

  1. Verlängerung Zusammenlegung des Jagdbogen Süd und des Eigenjagdbezirkes Rammingen
  2. Information über Abrundungen / Angliederungen im Jagdbogen Nord
  3. Ausscheiden und Aufnahme eines Jagdausübungsberechtigten im Jagdbogen Süd
  4. Verschiedenes

Durch die Änderung des Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) vom 01. April 2015 ist die Einberufung der Jagdgenossen der Gemeinde Rammingen alle sechs Jahre erforderlich. Hierzu bedarf es näherer Erläuterungen:

Jagdgenossen im Sinne des § 15 Abs.1 JWMG sind Eigentümerinnen und Eigentümer der Grundflächen, die zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören, sie bilden eine Jagdgenossenschaft. Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundflächen, auf denen die Jagd nicht ausgeübt werden darf, gehören der Jagdgenossenschaft nicht an. Es werden also alle Grundstückseigentümerinnen und Eigentümer angesprochen, deren Grund und Boden sich auf der Gemarkung Rammingen befindet, jedoch nicht innerhalb von bewohnten Bezirken. In der Versammlung stehen die Entscheidung über die künftige Verwaltung der Jagdgenossenschaft sowie der Erlass einer Jagdgenossenschaftssatzung an. Hierzu wird jeweils eine Abstimmung durchgeführt. Nähere Erläuterungen diesbezüglich erhalten die Jagdgenossen während der Versammlung.

Für die Durchführung der Jagdgenossenschaftsversammlung gilt folgendes:

  1. An der Versammlung dürfen nur Jagdgenossen teilnehmen. Die Jagdgenossen haben sich zu Beginn der Versammlung auszuweisen, soweit Sie nicht bekannt sind.
  2. Die Abstimmung erfolgt grundsätzlich offen. Jeder Jagdgenosse hat eine Stimme.
  1. Miteigentümer oder Gesamteigentümer können ihr Stimmrecht als Jagdgenosse nur einheitlich ausüben; nicht einheitlich abgegebene Stimmen werden nicht gezählt. Nehmen bei gemeinsamen Grundstücksbesitzern nicht alle Grundstücksbesitzer an der Versammlung teil, muss für die teilnehmenden Personen eine Vollmacht vorliegen um an den Abstimmungen teilnehmen zu dürfen. Diese Vollmacht muss von allen Besitzern der Grundstücke unterschrieben sein.
  2. Beschlüsse der Jagdgenossenschaft, ausgenommen bei Wahlen, bedürfen sowohl der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen, als auch der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundfläche.
  3. Jeder Jagdgenosse kann sein Stimmrecht durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen Vertreter ausüben. Ein Muster für eine Vollmacht ist auf dem Rathaus während der Dienstzeiten erhältlich.
  4. Die Mitglieder der Jagdgenossenschaft Rammingen wurden in einem Verzeichnis (Jagdkataster) unter Angabe der jeweiligen Grundstücksflächenanteile am gemeinschaftlichen Jagdbezirk aufgenommen. Dieses wurde durch das Vermessungsbüro Will (Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur – BDVI), 89081 Ulm, erstellt. Grundlage für dieses Verzeichnis ist ein Flurstücksverzeichnis des Staatlichen Vermessungsamtes Ulm.
  5. Das Jagdkataster zur Jagdgenossenschaft Rammingen liegt in der Zeit vom 23.01.2026. bis 06.02.26 während der üblichen Dienstzeiten im Bürgermeisteramt Rammingen, Rathausgasse 7, 89192 Rammingen zur Einsicht aus. Die Einsichtnahme kann nur von Jagdgenossen vorgenommen werden.
  6. Jeder Jagdgenosse, der das Kataster für unrichtig oder unvollständig hält, kann während der Auslegungsfrist, spätestens bis zum 06.02.2026 um 11.30 Uhr beim Bürgermeisteramt Rammingen, Rathausgasse 7, 89192 Rammingen Einspruch einlegen und Berichtigung verlangen. Dies kann schriftlich oder mündlich erfolgen. Der Einspruch beziehungsweise die Berichtigung ist durch einen Grundbuchauszug zu belegen. Kauf- oder Hofübernahmeverträge werden nicht anerkannt.

Rammingen, 22.01.26

gez. Christian Weber

Bürgermeister

Die Gemeinde Rammingen hat seit Dezember 2021 ein digitales Ratsinformationssystem im Einsatz. Alle Sitzungstermine, Sitzungseinladungen sowie Unterlagen zu den öffentlichen Gemeinderatsitzungen können unter nachfolgendem Link eingesehen werden:

Ratsinformationssystem Rammingen

An dieser Stelle werden alle Satzungsänderungen oder neuen Satzungen der Gemeinde Rammingen bekannt gegeben und min. einen Monat bereitgestellt. Eine Auflistung des gesamten Ortsrechtes mit allen aktuellen konsolidierten Satzungen finden Sie in der Rubrik Bürgerservice.

Alle aktuellen Bebauungspläne, Bodenrichtwerte sowie viele weitere nützliche Informationen sind im Geografischen Informationssystem (GIS) für Bürgerinnen und Bürger unter folgendem Link abrufbar: Bürger GIS

Bebauungspläne in Aufstellung oder Änderung liegen während der Auslegungsfrist im Rathaus Rammingen, Rathausgasse 7, 89192 Rammingen, während der Dienstzeiten zur Einsichtnahme aus und sind zudem im Internet unter folgendem Link abrufbar: Öffentliche Auslegung – Verwaltungsverband Langenau

Das Landratsamt Alb-Donau-Kreis hat mit Erlass vom 28.04.2025 die Gesetzmäßigkeit der vom Gemeinderat am 27.03.2025 beschlossenen Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 gemäß § 81 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) bestätigt.
Haushaltssatzung der Gemeinde Rammingen
für das Haushaltsjahr 2025
Von dem auf 4.090.000 € festgesetzten Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wurde der auf das Jahr 2027 und 2028 entfallende Teilbetrag von 600.000 €, welcher über Kredite finanziert wird, gemäß § 86 Abs. 4 GemO genehmigt.
Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 27.03.2025 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen:
Gemäß § 81 Abs. 3 GemO ist die Haushaltssatzung öffentlich bekanntzumachen und der Haushaltsplan an sieben Tagen öffentlich auszulegen.

Die Haushaltssatzung hat folgenden Wortlaut: Oeffentliche Bekanntmachung Haushaltssatzung 2025 

(bereitgestellt 03.07.2025)

Die Verbandsversammlung der Albwasserversorgungsgruppe XI hat am 22.05.2025 folgende Satzungen erlassen:

    1.  Verbandsatzung
    2. Satzung zur Entschädigung für ehrenamtlich Tätige

(bereitgestellt am 02.06.2025)

Gemeinderat der Gemeinde Rammingen beschließt kommunale Wärmeplanung

In der Sitzung am 15. November 2024 hat der Gemeinderat der Gemeinde Rammingen den kommunalen Wärmeplanung beschlossen.

Der Abschlussbericht kann unter folgendem Link eingesehen werden: finale Fassung Kommunaler Wärmeplan Rammingen

Rammingen hat viel zu bieten

Wanderweg Rammingen

Freizeit & Tourismus

Im nahe gelegenen Lonetal gibt es schöne Rad- und Wanderwege. Zum gemütlichen Einkehren nach Ihrem Ausflug finden Sie zahlreiche Gaststätten.

Leben

Wir sind eine attraktive Wohngemeinde. Alle Informationen zu öffentlichen Einrichtungen, Schulen und Kindergärten vor Ort finden Sie hier.

Gewerbegebiet Rammingen

Wirtschaft

Natürlich haben sich auch zahlreiche Unternehmen in Rammingen angesiedelt. Wir sind eine attraktive Gemeinde sowohl zum Arbeiten als auch zum Leben.

Weltkulturerbe

Wir sind UNESCO-Weltkulturerbe

Vor 40.000 Jahren schufen die Eiszeitkünstler in den Höhlen des Ach- und Lonetals auf der Schwäbischen Alb geheimnisvolle Kunstwerke aus Mammut-Elfenbein. Nirgendwo auf der ganzen Welt wurden bisher ältere Kunstgegenstände und Musikinstrumente gefunden. Besuchen Sie die UNESCO-Welterbestätte „Höhlen und Eiszeitkunst auf der Schwäbischen Alb“ direkt vor unserer Tür!

Bürgermeisteramt

Rathausgasse 7
89192 Rammingen

Tel: 07345 – 91 250
Fax: 07345 – 91 25 12
E-Mail: info@rammingen-bw.de

Öffnungszeiten – Bürgermeisteramt

Mo – Fr: 08:30 Uhr – 11:30 Uhr
Do zusätzlich: 15:00 Uhr -19:00 Uhr