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Die Gemeinde Rammingen bietet mit Hilfe des Landesportals service-bw den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, Anträge sicher verschlüsselt online einzureichen. Eine Voraussetzung hierfür ist die Nutzung eines kostenlosen service-bw Kontos.
Weitere Infos und alle Dienstleistungen finden Sie hier: Rathaus – Gemeinde Rammingen (rammingen-bw.de)



























Unter folgendem Link finden Sie die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022.
Bodenrichtwerte_Rammingen Karte
Wer den Online-Ausweis nutzen möchte, ihn aber erst noch aktivieren muss, kann das online auf der Internetseite www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de. erledigen. Der Code für die Aktivierung und die neue PIN für den Online-Ausweis kommen per Post nach Hause. Servicetipp: Besonders einfach und schnell nutzen Sie den Online-Dienst mit Ihrem Smartphone.
Die aktuelle Broschüre „Ihr Personalausweis – digital, einfach und sicher“ für Bürgerinnen und Bürger können Sie unter folgendem Link aufrufen.
Öffentliche Bekanntmachungen
Die Gemeinde Rammingen bietet das 535 m² große im Neubaugebiet gelegene Grundstück mit der Flurstücksnummer 210/18 zum verkauf an.
Die Veräußerung erfolgt auf Basis einer Konzeptvergabe zu einem Festpreis von 160 €/m². Bei der Vergabe steht die Qualität des eingereichten städtebaulichen Entwurfes im Vordergrund. Ziel ist es, für dieses Grundstück nach Maßgabe von im Vorfeld detailliert beschriebenen Kriterien die qualitätsvollste Lösung zu finden.
Angestrebt ist die Bebauung von zwei Doppelhaushälften oder einem Mehrfamilienhaus mit min. zwei gleichwertigen Wohneinheiten. Bewerbungen werden ab sofort bis zum 15.09.2023 entgegengenommen.
Die ausführliche Ausschreibung finden Sie hier: Konzeptvergabe Flurstueck 21018 Rammingen
Öffentliche Bekanntmachung
Öffentliche Bekanntmachung über die Aufstellung der Einbeziehungssatzung „Flurstück 103/1 in Rammingen“ und über die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange (§ 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB)
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschluss
Der Gemeinderat der Gemeinde Rammingen hat in seiner Sitzung am 22.06.2023 beschlossen, eine Satzung über die Einbeziehung von Außengebietsfläche in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Rammingen für das Gebiet „Flurstück 103/1 in Rammingen“ (Hinter dem Dorf) gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB aufzustellen.
Die Aufstellung der Einbeziehungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB erfolgt im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB. Entsprechend der Regelung des § 13 Abs. 2 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.
Der Beschluss des Gemeindesrates wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Planerläuterung
Ziel der Einbeziehungssatzung ist, auf dem derzeit landwirtschaftlich genutzten Flurstück die Voraussetzungen für Wohnbebauung zu schaffen. Der Bereich wird bisher dem Außenbereich zugeordnet, mit einer Einbeziehungssatzung können einzelne Außenbereichsflächen in den Innenbereich einbezogen werden, wenn sie durch die bauliche Nutzung der angrenzenden Bereiche bereits entsprechend geprägt sind (§ 34 Abs. 4 BauGB). Mit der Einbeziehungssatzung kann Bauland für den örtlichen Eigenbedarf in Rammingen geschaffen werden.
Das Plangebiet, welches das Flurstück 103/1 der Gemarkung Rammingen umfasst, liegt mit einer Flächengröße von ca. 1.127 m² am südöstlichen Ramminger Ortsrand und grenzt nördlich, südlich und westlich direkt an bestehende Bebauung entlang der Martinsgasse und der Bahnhofstraße an.
Die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs ist aus dem abgebildeten Planausschnitt ersichtlich.
Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange
Der Gemeinderat der Gemeinde Rammingen hat am 22.06.2023 in öffentlicher Sitzung zudem den Entwurf der Einbeziehungssatzung „Flurstück 103/1 in Rammingen“ gebilligt und beschlossen, die Einbeziehungssatzung im Rahmen einer öffentlichen Auslegung gemäß § 34 Abs.6 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB (§ 3 Abs. 2 BauGB) in der Zeit vom
21.07.2023 bis 25.08.2023 (je einschließlich)
bei der Gemeindeverwaltung im Rathaus Rammingen, Rathausgasse 7, 89192 Rammingen, zu den üblichen Dienststunden zur öffentlichen Einsichtnahme auszulegen. (Dienststunden sind von Montag bis Freitag von 8.30 bis 11.30 Uhr und Donnerstag zusätzlich von 15.00 bis 19.00 Uhr).
Darüber hinaus kann der Entwurf online auf der Homepage des Verwaltungsverbands Langenau (www.verwaltungsverband-langenau.de >Ämter und Service > Verbandsbauamt > Bebauungspläne (öffentliche Auslegung)) während der Auslegungszeit eingesehen werden. Zudem wird der Entwurf auch auf der Homepage der Gemeinde Rammingen (www.rammingen-bw.de) zur Einsicht eingestellt.
Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten. Jedermann kann in den Entwurf der Einbeziehungssatzung Einsicht nehmen und über ihren Inhalt Auskunft verlangen. Während der Auslegungsfrist kann sich die Öffentlichkeit zur Planung äußern und es können Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Rammingen, Rathausgasse 7, 89192 Rammingen, oder per E-Mail an info@rammingen-bw.de vorgebracht werden.
Der Entwurf der Einbeziehungssatzung besteht aus: Zeichnerischer Teil, Schriftlicher Teil und Begründung vom 22.06.2023, gefertigt vom Ingenieurbüro Kolb aus Steinheim am Albuch sowie der artenschutzrechtlichen Relevanzprüfung vom 02.06.2023, aufgestellt vom Büro Zeeb & Partner aus Ulm.
Gemäß § 34 Abs. 6 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BauGB (§ 4 Abs. 2 BauGB) werden die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich von den Planungen tangiert werden, zu dem Entwurf eingeholt.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Einbeziehungssatzung gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Einbeziehungssatzung nicht von Bedeutung ist.
Rammingen, 13.07.2023
Bürgermeister Christian Weber
Unterlagen:
Bekanntmachung
Beginn der Voruntersuchung für Sanierungsgebiet „Ortskern“
- Allgemeine Informationen
Nach der Erstellung des Gemeindeentwicklungskonzepts | Rammingen 2035 und des gebietsbezogenen integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts „Ortskern“ hat die Gemeinde Rammingen im Herbst 2022 einen Förderantrag für die Aufnahme in ein Programm der städtebaulichen Erneuerung für die das Antragsgebiet „Ortskern“ gestellt, welcher positiv beschieden wurde.
Zur Vorbereitung der Sanierung hat die Gemeinde sogenannte Vorbereitende Untersuchungen (VU) nach § 141 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen, bei denen durch eine vertiefende Bestandsaufnahme und Analysen das Ausmaß des Sanierungsbedarfs bestmöglich ermittelt wird. Daher wird eine Eigentümerbefragung gemäß 138 Abs. 1 BauGB durchgeführt, um die Mitwirkungsbereitschaft und Modernisierungsplanungen abzufragen und die Bürgerschaft frühzeitig in den Prozess zu integrieren.
Aus den Ergebnissen werden anschließend mit einem größtmöglichen Detaillierungsgrad die Kosten für die durchzuführenden Maßnahmen im zukünftigen Sanierungsgebiet bestimmt. Als vorläufige Ziele und Zwecke der Sanierung wurden im Antrag bereits folgende Ziele aufgeführt:
- Neuordnung und Aufwertung der Gebäudesubstanz zur Schaffung von Wohnraum
- Auswertung des öffentlichen Raums und Erhalt der Nahversorgung
- Stärkung öffentlicher Nutzungen und des Zusammenhaltes
- Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel
Mit der Durchführung der öffentlichen als auch privaten Sanierungsmaßnahmen kann erst nach dem Abschluss der VU und der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern“ durch Satzung begonnen werden.
- Öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses über den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Rammingen hat in seiner Sitzung am 23.05.2023 beschlossen, im aus dem abgebildeten Lageplan des Büros Reschl Stadtentwicklung vom August 2022 im Maßstab 1:2.500 ersichtlichen Untersuchungsgebiet „Ortskern“ die Vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 BauGB durchzuführen.
Der räumliche Geltungsbereich wird begrenzt:
- Im Norden durch die Asselfinger Straße und den Lindenauer Weg
- Im Osten durch den Amselweg und Brühlweg
- Im Süden durch den Heusteigweg
- Im Westen durch die Langenauer Straße, Riegestraße und Kirchgasse
Abbildung 1 Lageplan Untersuchungsgebiet Ortskern, Darstellung: Reschl Stadtentwicklung Stuttgart 2022
Wesentliche Aufgabe der VU ist es die Bestandsaufnahme aus dem erstellten Entwicklungskonzept zu konkretisieren und dabei insbesondere die Gebäude- und Wohnungszustände sowie die Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer zu erheben, um die Durchführung privater und öffentlicher Maßnahmen bestmöglich zu koordinieren.
Mit der Bekanntmachung des Beschlusses über den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen finden die §§ 137, 138 und 139 BauGB über die Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen, die Auskunftspflicht und die Beteiligung und Mitwirkung öffentlicher Aufgabenträger Anwendung. Der Lageplan des Büros Reschl Stadtentwicklung, in dem das von den vorbereitenden Untersuchungen betroffene Gebiet parzellenscharf durch eine Umgrenzungslinie dargestellt ist, wurde zum Bestandteil des Beschlusses erklärt. Der Lageplan liegt ab dem Tag dieser Bekanntmachung im Rathaus Rammingen, Rathausgasse 7, 89192 Rammingen, während der Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Des Weiteren sind die Unterlagen auf der Internetseite der Gemeinde Rammingen, www.rammingen-bw.de eingestellt.
Nach § 138 Abs. 1 BauGB sind die Eigentümer, Mieter, Pächter und sonstige im Besitz oder zur Nutzung eines Grundstückes, Gebäudes oder Gebäudeteils Berechtigte sowie ihre Beauftragten verpflichtet, Auskunft über die Tatsachen zu erteilen, deren Kenntnis zur Beurteilung der Sanierungsbedürftigkeit eines Gebietes oder zur Durchführung der Sanierung erforderlich ist. Eigentümer, die nicht selbst im Gebäude wohnen, werden gebeten, Mieter, Pächter oder sonstige Nutzungsberechtigte auf die Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen hinzuweisen.
- Befragung
Die Gemeindeverwaltung bittet alle Eigentümer und sonstige Nutzungsberechtigte sie bei den Vorbereitenden Untersuchungen zu unterstützen und ihnen die erforderlichen Auskünfte durch das Ausfüllen der übersandten Fragebögen zu erteilen. Die Fragebögen werden voraussichtlich vor den Sommerferien versandt, bzw. verteilt. Sollten Sie Fragen haben, so steht Ihnen das Büro Reschl aus Stuttgart als Sanierungsbetreuer, Frau Götz 0711-220041-19 für Rückfragen zur Verfügung.
Rammingen, 07.06.2023
gez. Christian Weber
Bürgermeister
An dieser Stelle werden alle Satzungsänderungen oder neuen Satzungen der Gemeinde Rammingen bekannt gegeben.
- Zum 01.03.2023 wurde die die Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung geändert. Unter folgendem Link ist die Satzung abrufbar: Bekanntmachungssatzung
- Eine Auflistung des gesamten Ortsrechtes finden Sie in der Rubrik Bürgerservice.
Die Gemeinde Rammingen hat seit Dezember 2021 ein digitales Ratsinformationssystem im Einsatz. Alle Sitzungstermine, Sitzungseinladungen sowie Unterlagen zu den öffentlichen Gemeinderatsitzungen können unter nachfolgendem Link eingesehen werden:
Alle aktuellen Bebauungspläne, Bodenrichtwerte sowie viele weitere nützliche Informationen sind im Geografischen Informationssystem (GIS) für Bürgerinnen und Bürger unter folgendem Link abrufbar:
Rammingen hat viel zu bieten

Wir sind UNESCO-Weltkulturerbe
Vor 40.000 Jahren schufen die Eiszeitkünstler in den Höhlen des Ach- und Lonetals auf der Schwäbischen Alb geheimnisvolle Kunstwerke aus Mammut-Elfenbein. Nirgendwo auf der ganzen Welt wurden bisher ältere Kunstgegenstände und Musikinstrumente gefunden. Besuchen Sie die UNESCO-Welterbestätte „Höhlen und Eiszeitkunst auf der Schwäbischen Alb“ direkt vor unserer Tür!
Bürgermeisteramt

Rathausgasse 7
89192 Rammingen
Tel: 07345 – 91 250
Fax: 07345 – 91 25 12
E-Mail: info@rammingen-bw.de
Öffnungszeiten – Bürgermeisteramt
Mo – Fr: 08:30 Uhr – 11:30 Uhr
Do zusätzlich: 15:00 Uhr -19:00 Uhr