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Online Dienstleistungen
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Die Gemeinde Rammingen bietet mit Hilfe des Landesportals service-bw den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, Anträge sicher verschlüsselt online einzureichen. Eine Voraussetzung hierfür ist die Nutzung eines kostenlosen service-bw Kontos.
Weitere Infos und alle Dienstleistungen finden Sie hier: Rathaus – Gemeinde Rammingen (rammingen-bw.de)



























Unter folgendem Link finden Sie die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022.
Bodenrichtwerte_Rammingen Karte
Wer den Online-Ausweis nutzen möchte, ihn aber erst noch aktivieren muss, kann das online auf der Internetseite www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de. erledigen. Der Code für die Aktivierung und die neue PIN für den Online-Ausweis kommen per Post nach Hause. Servicetipp: Besonders einfach und schnell nutzen Sie den Online-Dienst mit Ihrem Smartphone.
Die aktuelle Broschüre „Ihr Personalausweis – digital, einfach und sicher“ für Bürgerinnen und Bürger können Sie unter folgendem Link aufrufen.
DRK Blutspende
Weihnachtsmarkt Langenau
3. Quiznacht
Öffentliche Bekanntmachungen
Der Gemeinderat der Gemeinde Rammingen hat am 17.11.2023 die Eröffnung des Vergabeverfahrens für fünf Wohnbaugrundstücke beschlossen. Entsprechend den Bauplatzvergabekriterien der Gemeinde Rammingen werden folgende Bauplätze zur Vergabe ausgeschrieben:
- Drei Bauplätze für die Bebauung mit Einfamilienhäusern.
- Die Grundstücke 214/11 und 214/12 zur Bebauung mit Doppelhaushälften.
Bewerbungsverfahren: Das Bewerbungsverfahren richtet sich nach der Bauplatzvergaberichtlinien der Gemeinde Rammingen.
Bewerbungsfrist: Bewerbungen sind ab 01.12.2023 bis einschließlich 31.01.2024 möglich. Bewerbungen einschließlich sämtlicher Anlagen und Nachweise sind innerhalb der Bewerbungsfrist schriftlich oder elektronisch bei der Gemeindeverwaltung unter Verwendung der vorgegebenen Bewerbungsformulare einzureichen.
Konditionen: Der Kaufpreis beträgt 160€/m² zzgl. Hausanschlusskosten. Es gelten die bei einem Verkauf der Gemeinde Rammingen üblichen Konditionen, die sich aus dem Musterkaufvertrag ergeben.
Folgende Unterlagen sind ab Freitag, 01.12.2023 unter https://rammingen-bw.de/leben/#bauen und während den üblichen Dienststunden bei der Gemeindeverwaltung, Rathausgasse 7; 89192 Rammingen erhältlich:
- Bauplatzvergaberichtlinie
- Lageplan mit Größe der Grundstücke
- Bebauungsplan
- Musterkaufvertrag
- Bewerbungsformular
Rammingen, den 30.11.2023
Bekanntmachung
der Satzung der Gemeinde Rammingen
über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes
„Ortskern“
Öffentliche Bekanntmachung
Öffentliche Bekanntmachung über die Aufstellung der Einbeziehungssatzung „Flurstück 103/1 in Rammingen“ und über die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange (§ 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB)
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschluss
Der Gemeinderat der Gemeinde Rammingen hat in seiner Sitzung am 22.06.2023 beschlossen, eine Satzung über die Einbeziehung von Außengebietsfläche in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Rammingen für das Gebiet „Flurstück 103/1 in Rammingen“ (Hinter dem Dorf) gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB aufzustellen.
Die Aufstellung der Einbeziehungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB erfolgt im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB. Entsprechend der Regelung des § 13 Abs. 2 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.
Der Beschluss des Gemeindesrates wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Planerläuterung
Ziel der Einbeziehungssatzung ist, auf dem derzeit landwirtschaftlich genutzten Flurstück die Voraussetzungen für Wohnbebauung zu schaffen. Der Bereich wird bisher dem Außenbereich zugeordnet, mit einer Einbeziehungssatzung können einzelne Außenbereichsflächen in den Innenbereich einbezogen werden, wenn sie durch die bauliche Nutzung der angrenzenden Bereiche bereits entsprechend geprägt sind (§ 34 Abs. 4 BauGB). Mit der Einbeziehungssatzung kann Bauland für den örtlichen Eigenbedarf in Rammingen geschaffen werden.
Das Plangebiet, welches das Flurstück 103/1 der Gemarkung Rammingen umfasst, liegt mit einer Flächengröße von ca. 1.127 m² am südöstlichen Ramminger Ortsrand und grenzt nördlich, südlich und westlich direkt an bestehende Bebauung entlang der Martinsgasse und der Bahnhofstraße an.
Die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs ist aus dem abgebildeten Planausschnitt ersichtlich.
Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange
Der Gemeinderat der Gemeinde Rammingen hat am 22.06.2023 in öffentlicher Sitzung zudem den Entwurf der Einbeziehungssatzung „Flurstück 103/1 in Rammingen“ gebilligt und beschlossen, die Einbeziehungssatzung im Rahmen einer öffentlichen Auslegung gemäß § 34 Abs.6 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB (§ 3 Abs. 2 BauGB) in der Zeit vom
21.07.2023 bis 25.08.2023 (je einschließlich)
bei der Gemeindeverwaltung im Rathaus Rammingen, Rathausgasse 7, 89192 Rammingen, zu den üblichen Dienststunden zur öffentlichen Einsichtnahme auszulegen. (Dienststunden sind von Montag bis Freitag von 8.30 bis 11.30 Uhr und Donnerstag zusätzlich von 15.00 bis 19.00 Uhr).
Darüber hinaus kann der Entwurf online auf der Homepage des Verwaltungsverbands Langenau (www.verwaltungsverband-langenau.de >Ämter und Service > Verbandsbauamt > Bebauungspläne (öffentliche Auslegung)) während der Auslegungszeit eingesehen werden. Zudem wird der Entwurf auch auf der Homepage der Gemeinde Rammingen (www.rammingen-bw.de) zur Einsicht eingestellt.
Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten. Jedermann kann in den Entwurf der Einbeziehungssatzung Einsicht nehmen und über ihren Inhalt Auskunft verlangen. Während der Auslegungsfrist kann sich die Öffentlichkeit zur Planung äußern und es können Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Rammingen, Rathausgasse 7, 89192 Rammingen, oder per E-Mail an info@rammingen-bw.de vorgebracht werden.
Der Entwurf der Einbeziehungssatzung besteht aus: Zeichnerischer Teil, Schriftlicher Teil und Begründung vom 22.06.2023, gefertigt vom Ingenieurbüro Kolb aus Steinheim am Albuch sowie der artenschutzrechtlichen Relevanzprüfung vom 02.06.2023, aufgestellt vom Büro Zeeb & Partner aus Ulm.
Gemäß § 34 Abs. 6 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BauGB (§ 4 Abs. 2 BauGB) werden die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich von den Planungen tangiert werden, zu dem Entwurf eingeholt.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Einbeziehungssatzung gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Einbeziehungssatzung nicht von Bedeutung ist.
Rammingen, 13.07.2023
Bürgermeister Christian Weber
Unterlagen:
An dieser Stelle werden alle Satzungsänderungen oder neuen Satzungen der Gemeinde Rammingen bekannt gegeben.
- Der Gemeinderat beschloss am 29.09.2023 eine Neufassung der Streupflichtsatzung. Unter folgendem Link ist die Satzung abrufbar: Streupflichtsatzung
- Zum 01.03.2023 wurde die die Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung geändert. Unter folgendem Link ist die Satzung abrufbar: Bekanntmachungssatzung
- Eine Auflistung des gesamten Ortsrechtes mit allen aktuellen Satzungen finden Sie in der Rubrik Bürgerservice.
Die Gemeinde Rammingen hat seit Dezember 2021 ein digitales Ratsinformationssystem im Einsatz. Alle Sitzungstermine, Sitzungseinladungen sowie Unterlagen zu den öffentlichen Gemeinderatsitzungen können unter nachfolgendem Link eingesehen werden:
Alle aktuellen Bebauungspläne, Bodenrichtwerte sowie viele weitere nützliche Informationen sind im Geografischen Informationssystem (GIS) für Bürgerinnen und Bürger unter folgendem Link abrufbar:
Rammingen hat viel zu bieten

Wir sind UNESCO-Weltkulturerbe
Vor 40.000 Jahren schufen die Eiszeitkünstler in den Höhlen des Ach- und Lonetals auf der Schwäbischen Alb geheimnisvolle Kunstwerke aus Mammut-Elfenbein. Nirgendwo auf der ganzen Welt wurden bisher ältere Kunstgegenstände und Musikinstrumente gefunden. Besuchen Sie die UNESCO-Welterbestätte „Höhlen und Eiszeitkunst auf der Schwäbischen Alb“ direkt vor unserer Tür!
Bürgermeisteramt

Rathausgasse 7
89192 Rammingen
Tel: 07345 – 91 250
Fax: 07345 – 91 25 12
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Öffnungszeiten – Bürgermeisteramt
Mo – Fr: 08:30 Uhr – 11:30 Uhr
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